Prüfingenieurin für Brandschutz
WILLKOMMEN
auf den Internetseiten des Büros. Gern würde ich Sie als Prüfingenieurin für Brandschutz bei Ihren Bauvorhaben begleiten und die Prüfung Ihrer eingereichten Brandschutznachweise vornehmen. Mein Tatigkeitsfeld erstreckt sich auf den Raum Berlin-Brandenburg. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit bei interessanten Projekten!
IHR WEG ZUM GEPRÜFTEN BRANDSCHUTZNACHWEIS
Prüfpflicht Brandschutz
Berlin: Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5
Brandenburg: Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, Gebäude der Gebäudeklassen 5
Antrag auf Prüfung
Antragsformular für des Land Berlin
Antragsformular für das Land Brandenburg
Die Ermittlung der Prüfgebühren und Erstellung von Kostenbescheiden erfolgt zentral durch die BVS (Bewertungs- und Verrechnungsstelle). Es sind für die Berechnung der Gebühren ein Plansatz (Grundrisse, Schnitte, Lageplan), eine Kopie des Bauantrags sowie eine Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 zu übergeben. Das Antragsformular ist original unterschrieben per Fax oder Briefpost zu übersenden, bei qualifizierter elektronischer Signatur ist auch ein Versand per e-mail möglich.
Sie können sich bei der BVS auch vorab die Gebühren einer Prüfung kalkulieren lassen, die Zugangsseite finden Sie hier:
Einreichen des Brandschutznachweises und begleitender Unterlagen
Für einen reibungslosen und zeitsparenden Prüfprozess sind sämtliche Unterlagen bei mir digital und möglichst per e-mail einzureichen. Sie erhalten nach jeder Übersendung von Unterlagen den Erhalt quittiert. Bei den zu überreichenden PDF-Unterlagen sind bitte kleine Formvorschriften einzuhalten, die Sie als Flyer herunterladen können.
Vorprüfung auf Vollständigkeit und Prüffahigkeit des Brandschutznachweises
Die Vorprüfung ist wichtig, denn unvollständige bzw. nicht prüffähige Unterlagen sind zurückzuweisen. Fachplaner Brandschutz könne sich über die gesetzlichen Anforderungen an Brandschutznachweise und deren Inhalt auf den Seiten der Behörden informieren.
Land Berlin
Land Brandenburg
Prüfung des Brandschutznachweises
Prüfung, ob die gesetzlichen Brandschutzvorschriften eingehalten und Abweichungen sowie Erleichterungen
ausreichend begründet und ggf. Ausgleichsmaßnahmen eingeplant sind.
Beteiligung der Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle (zeitgleich)
Die Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle fertigt eine Stellungnahme über die Belange des abwehrenden Brandschutzes, diese wird von mir als Prüfingenieurin gewürdigt und in meine Prüfung einbezogen. Die Bearbeitungsfrist dieser Zuarbeit beträgt bis zu 1 Monat.
Erstellung des Prüfberichtes
Ist das Prüfungsergebnis insgesamt positiv, wird der Prüfbericht erstellt. Dieser ist zusammen mit dem geprüften Brandschutznachweis bei der Baugenehmigungsbehörde einzureichen, damit Ihnen eine Baugenehmigung erteilt wird bzw. der Baubeginn erfolgen darf. Liegen bauordnungsrechtliche Abweichungen vor, die Nachbarbelange betreffen, so sind diese von der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag gesondert zu bescheiden.
Stichprobenhafte Bauüberwachung
Die Bauausführung wird von mir im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem geprüften Brandschutznachweisen überwacht, dieses erfolgt durch Stichproben. Die Überwachungspflicht der Bauleitung bleibt davon unberührt. Der Bauherr bzw. sein Bevollmächtigter oder die Bauleitung sind verpflichtet, den Baubeginn und die Ausführung einzelner brandschutzrelevanter Bauteile sowie technischer Anlagen und Einrichtungen rechtzeitig zu meiner Kenntnis zu geben. Eine verspätete Anzeige über die Ausführung einzelner Bauteile und technischer Anlagen und Einrichtungen von wesentlicher Bedeutung für den Brandschutz ist eine Ordnungswidrigkeit. Es kann durch die Bauaufsichtsbehörde die Einstellung der Arbeiten angeordnet werden. Sämtliche Verwendbarkeitsnachweise (Zulassungen, Prüfzeugnise, ZiE, Einbauanleitungen) von Bauteilen und Baustoffen sind mir bitte vorab zu übergeben. Umfang und Ergebnisse der Bauüberwachung werden in Überwachungsberichten dokumentiert und in einem Schluss-Bericht zusammengefasst. Es werden der Schluss-Bericht, die geprüften Unterlagen sowie zugehöriger Prüfberichte spätestens für die Anzeige der Nutzungsaufnahme benötigt. Diese Unterlagen sind bei der Bauaufsicht vorzulegen.