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Willkommen
auf den Internetseiten des Büros. Gern würde ich Sie als Prüfingenieurin für Brandschutz bei Ihren Bauvorhaben begleiten und die Prüfung Ihrer eingereichten Brandschutznachweise vornehmen. Mein Tatigkeitsfeld erstreckt sich auf den Raum Berlin-Brandenburg. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit bei interessanten Projekten! Bitte neue Kontaktdaten notieren!

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Ihr Weg zum geprüften Brandschutz
1. Prüfpflicht BrandschutzBerlin: Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5
Brandenburg: Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, Gebäude der Gebäudeklassen 5
2. Antrag auf Prüfung
Das Antragsformular für Berlin erhalten Sie hier, das für Brandenburg hier.
Die Ermittlung der Prüfgebühren und Erstellung von Kostenbescheiden erfolgt zentral durch die BVS (Bewertungs- und Verrechnungsstelle). Es sind für die Berechnung der Gebühren ein Plansatz (Grundrisse, Schnitte, Lageplan), eine Kopie des Bauantrags sowie eine Berechnung des umbauten Raumes nach
DIN 277 zu übergeben. Das Antragsformular ist original unterschrieben per Fax oder Briefpost zu übersenden, bei qualifizierter elektronischer Sigantur ist auch ein Versand per e-mail möglich.
3. Einreichen des Brandschutznachweises und begleitender Unterlagen
Für einen reibungslosen und zeitsparenden Prüfprozess sind sämtliche Unterlagen bei mir digital und möglichst per e-mail einzureichen. Sie erhalten nach jeder Übersendung von Unterlagen den Erhalt quittiert. Bei den zu überreichenden PDF-Unterlagen sind bitte kleine Formvorschriften einzuhalten, die Sie hier herunterladen können.
3. Vorprüfung auf Vollständigkeit und Prüffahigkeit des Brandschutznachweises
Die Vorprüfung ist wichtig, denn unvollständige bzw. nicht prüffähige Unterlagen sind zurückzuweisen. Fachplaner Brandschutz könne sich über die gesetzlichen Anforderungen an Brandschutznachweise hier informieren.
4. Prüfung des Brandschutznachweises
Prüfung, ob die gesetzlichen Brandschutzvorschriften eingehalten und Abweichungen sowie Erleichterungen
ausreichend begründet und ggf. Ausgleichsmaßnahmen eingeplant sind.
5. Beteiligung der Feuerwehr (zeitgleich)
Die Feuerwehr fertigt eine Stellungnahme über die Belange des abwehrenden Brandschutzes, diese wird von mir als Prüfingenieurin gewürdigt und in meine Prüfung einbezogen.
5. Erstellung des Prüfberichtes und der Abweichungsbescheide
Ist das Prüfungsergebnis insgesamt positiv, wird der Prüfbericht erstellt. Dieser ist zusammen mit dem geprüften Brandschutznachweis bei der Baugenehmigungsbehörde einzureichen, damit Ihnen eine Baugnehmigung erteilt wird bzw. der Baubeginn erfolgen darf.
6. Stichprobenhafte Bauüberwachung
Die Bauarbeiten werden von mir im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem geprüften Brandschutznachweisen überwacht, dieses erfolgt durch Stichproben. Die Überwachungspflicht der Bauleitung bleibt davon unberührt. Der Bauherr bzw. sein Bevollmächtigter oder die Bauleitung sind verpflichtet, den Baubeginn und die Ausführung einzelner brandschutzrelevanter Bauteile sowie technischer Anlagen und Einrichtungen rechtzeitig zu meiner Kenntnis zu geben. Bei verspäteten Anzeigen über die Ausführung einzelner Bauteile und technischer Anlagen und Einrichtungen von wesentlicher Bedeutung für den Brandschutz kann anderenfalls durch die Bauaufsichtsbehörde die Einstellung der Arbeiten angeordnet werden. Sämtliche Verwendbarkeitsnachweise (Zulassungen, Prüfzeugnise, ZiE, Einbauanleitungen) von Bauteilen und Baustoffen sind mir bitte vorab zu übergeben.
Umfang und Ergebnisse der Bauüberwachung werden in Überwachungsberichten dokumentiert und in einem Schluss-Bericht zusammengefasst. Es werden der Schluss-Bericht , die geprüften Unterlagen sowie zugehöriger Prüfbericht spätestens für die Anzeige der Nutzungsaufnahme übergeben.
Informationen
Kontakt
Dipl.-Ing. Ulrike Walter MEngPrüfingenieurin für Brandschutz
Teltower Damm 283
14167 Berlin
Tel: 030 - 814 887 00
Fax: 030 - 377 195 15
info@walter-brandschutz-pi.de
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